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Rücksicht auf den Nächsten

22 Du sollst nicht zusehen, wie das Rind oder Schaf deines Bruders irregeht, und du sollst dich ihnen nicht entziehen; sondern du sollst sie deinem Bruder unbedingt wieder zurückbringen.

Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt oder du ihn nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, dass sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben.

Ebenso sollst du es auch mit seinem Esel machen, und so sollst du es mit seinem Gewand machen, und so sollst du es mit allem Verlorenen machen, das dein Bruder verliert und das du findest; du kannst dich [ihm] nicht entziehen.

Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg fallen, und du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen unbedingt aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

Eine Frau soll keine Männersachen auf sich haben, und ein Mann soll keine Frauenkleider anziehen; denn jeder, der dies tut, ist dem Herrn, deinem Gott, ein Gräuel.

Wenn du zufällig auf dem Weg ein Vogelnest antriffst, auf irgendeinem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht samt den Jungen nehmen;

sondern du sollst die Mutter auf jeden Fall fliegen lassen, und die Jungen kannst du dir nehmen, damit es dir gut geht und du lange lebst.

Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, falls jemand von ihm herunterfällt.

Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfällt, der Same, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinbergs.

10 Du sollst nicht zugleich mit einem Rind und einem Esel pflügen.

11 Du sollst keine Kleidung aus verschiedenartigen Garnen anziehen, die aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist.

12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, mit dem du dich bedeckst.

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand eine Frau nimmt und zu ihr eingeht, danach aber verschmäht[a] er sie,

14 und er legt ihr Dinge zur Last, die sie ins Gerede bringen, und bringt sie in einen schlechten Ruf, indem er spricht: Ich habe diese Frau genommen; als ich ihr aber nahte, habe ich die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht an ihr gefunden!,

15 so sollen der Vater und die Mutter der jungen Frau sie nehmen und die Zeichen der Jungfräulichkeit der jungen Frau zu den Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen.

16 Und der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zur Frau gegeben, aber er verschmäht sie,

17 und siehe, er legt ihr Dinge zur Last, die sie ins Gerede bringen, indem er spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht gefunden — aber dies sind doch die Zeichen der Jungfräulichkeit meiner Tochter! Und sie sollen das Tuch[b] vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.

18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn bestrafen;

19 und sie sollen ihm eine Strafe von 100 Schekel Silber auferlegen und diese dem Vater der jungen Frau geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie als Frau behalten, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen.

20 Wenn aber diese Sache wahr ist und die Zeichen der Jungfräulichkeit an der jungen Frau nicht gefunden worden sind,

21 so soll man die junge Frau vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen hat, indem sie Unzucht trieb im Haus ihres Vaters. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.

22 Wenn jemand ertappt wird, dass er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide zusammen sterben, der Mann, der bei der Frau gelegen hat, und die Frau. So sollst du das Böse aus Israel ausrotten.

23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, mit einem Mann verlobt ist, und ein anderer Mann trifft sie in der Stadt an und liegt bei ihr,

24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, dass sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie in der Stadt nicht geschrien hat; den Mann deshalb, weil er die Frau seines Nächsten geschwächt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.

25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Feld antrifft und sie ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.

26 Dem Mädchen aber sollst du nichts tun, weil das Mädchen keine Sünde getan hat, die den Tod verdient. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich gegen seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; so verhält es sich auch damit.

27 Denn er fand sie auf dem Feld, das verlobte Mädchen schrie; es gab aber niemand, der sie retten konnte.

28 Wenn jemand ein Mädchen, eine Jungfrau, antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden,

29 so soll der Mann, der bei dem Mädchen gelegen hat, dem Vater des Mädchens 50 [Schekel] Silber geben, und er soll sie zur Frau haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang.

Footnotes

  1. (22,13) w. hasst.
  2. (22,17) Dieses Betttuch aus der Hochzeitsnacht sollte bezeugen, dass die Tochter des Mannes noch Jungfrau war.

Seid hilfsbereit!

22 Seht nicht untätig zu, wenn sich ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege eines Israeliten verirrt! Bringt das Tier auf jeden Fall zurück! Wohnt der Besitzer weit weg von euch oder kennt ihr ihn nicht, dann nehmt das Tier mit nach Hause und versorgt es, bis man nach ihm fragt. Dann gebt es zurück. Das Gleiche gilt, wenn ihr einen entlaufenen Esel findet oder einen Mantel, den jemand hat liegen lassen. Immer wenn ihr jemandem helfen könnt, etwas Verlorenes zurückzubekommen, dann tut es! Verweigert niemandem eure Hilfe!

Wenn ihr seht, dass der Esel oder das Rind eines anderen Israeliten auf der Straße gestürzt ist, dann geht nicht vorbei, sondern helft, das Tier wieder auf die Beine zu bringen!

Bewahrt die natürliche Ordnung!

Eine Frau soll keine Männerkleidung tragen und ein Mann keine Frauenkleidung. Wer so etwas tut, den verabscheut der Herr, euer Gott.

Wenn ihr unterwegs in einem Baum oder am Boden ein Nest entdeckt, in dem ein Vogel brütet oder seine Jungen füttert, dann fangt ihn nicht! Nur die Jungen dürft ihr euch nehmen. Die Mutter lasst frei! Haltet euch daran, dann wird es euch gut gehen, und ihr werdet lange leben.

Wenn ihr ein neues Haus baut, dann sichert das Flachdach mit einem Geländer! Sonst seid ihr schuld, wenn jemand abstürzt und ums Leben kommt.

Wenn ihr einen Weinberg anlegt, dann pflanzt dort außer den Weinstöcken nichts anderes an! Sonst müsst ihr alles im Heiligtum abliefern, was ihr an Trauben und anderen Früchten erntet.

10 Spannt nicht Rind und Esel zusammen vor den Pflug!

11 Tragt keine Kleidung aus Mischgewebe, in der Wolle und Leinen zusammengewebt sind!

12 Näht Quasten an die vier Enden eurer Obergewänder!

Schutz vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Es kann geschehen, dass ein verheirateter Mann schon nach kurzer Zeit nichts mehr von seiner Frau wissen will. 14 Er bringt sie in Verruf und behauptet: »Als ich mit meiner Braut geschlafen habe, stellte sich heraus, dass sie keine Jungfrau mehr war!« 15 Dann sollen die Eltern der Frau zu den führenden Männern gehen, die am Stadttor Gericht halten, und ihnen das Bettlaken aus der Hochzeitsnacht[a] zeigen. 16 Der Vater soll erklären: »Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben. Aber jetzt liebt er sie nicht mehr. 17 Deshalb verleumdet er sie und behauptet, sie habe schon vorher mit jemandem geschlafen. Aber die Blutflecken auf diesem Tuch beweisen, dass sie noch Jungfrau war.« Die Eltern sollen das Laken vor den führenden Männern der Stadt ausbreiten.

18 Dann soll der Mann dafür ausgepeitscht werden, 19 dass er eine junge israelitische Frau verleumdet hat. Außerdem hat er 100 Silberstücke an seinen Schwiegervater zu zahlen. Er muss seine Frau behalten und darf sich sein Leben lang nicht von ihr trennen.

20 Hat er aber die Wahrheit gesagt und hat man keinen Beweis erbringen können, dass die Frau noch Jungfrau war, 21 dann soll man sie vor die Tür ihres Elternhauses führen, und die Männer der Stadt sollen sie dort steinigen. Sie muss sterben, weil sie sich im Haus ihrer Eltern wie eine Hure verhalten hat. Das ist eine Schande für ganz Israel. Ihr müsst alles Böse aus eurem Volk beseitigen!

22 Wenn ein Mann mit der Frau eines anderen schläft und man ertappt sie, dann müssen beide sterben. Duldet keine solche Schandtat in eurem Volk!

23 Trifft ein Mann in der Stadt eine junge Frau, die mit einem anderen verlobt ist, und er schläft mit ihr, 24 dann sollt ihr die zwei aus der Stadt bringen und steinigen. Beide müssen sterben: die junge Frau, weil sie nicht um Hilfe gerufen hat, obwohl sie in der Stadt war, und der Mann, weil er sich an der Braut eines anderen vergriffen hat. Ihr müsst das Böse aus eurem Volk beseitigen!

25 Wenn aber ein Mann draußen auf dem Feld ein verlobtes Mädchen vergewaltigt, soll nur er getötet werden. 26 Der jungen Frau soll nichts geschehen, denn sie hat nichts getan, was den Tod verdient! Sie ist wie von einem Mörder überfallen worden. 27 Obwohl sie geschrien hat, konnte es niemand dort draußen hören und ihr helfen.

28 Wenn herauskommt, dass sich ein Mann an einer jungen Frau vergangen hat, die noch nicht verlobt ist, 29 dann muss er ihrem Vater 50 Silberstücke zahlen und sie heiraten. Er darf sich sein Leben lang nicht von ihr trennen, weil er sie gezwungen hat, mit ihm zu schlafen.

Footnotes

  1. 22,15 Wörtlich: das Zeichen der Jungfräulichkeit.