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Das Öl für den Leuchter. Zurichtung der Lampen

24 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

Gebiete den Kindern Israels, dass sie reines Öl aus zerstoßenen Oliven zu dir bringen für den Leuchter, um beständig Licht zu unterhalten!

Draußen vor dem Vorhang des Zeugnisses, in der Stiftshütte, soll Aaron es zurichten, damit es beständig brennt vor dem Herrn, vom Abend bis zum Morgen; eine ewige Ordnung für eure [künftigen] Geschlechter.

Auf dem reinen Leuchter soll er beständig die Lampen zurichten vor dem Herrn.

Die Schaubrote

Und du sollst Feinmehl nehmen und davon zwölf Kuchen backen; ein Kuchen soll aus zwei Zehnteln [Epha] bestehen.

Du sollst sie in zwei Schichten von je sechs Stück auf den reinen Tisch legen vor den Herrn.

Und du sollst auf jede Schicht reinen Weihrauch legen, und er soll für das Brot sein, als der Teil, der zum Gedenken bestimmt ist, ein Feueropfer für den Herrn.

Sabbat für Sabbat soll er sie beständig vor dem Herrn aufschichten, [als Gabe] von den Kindern Israels; das ist ein ewiger Bund.

Und es soll Aaron und seinen Söhnen gehören; die sollen es essen an heiliger Stätte; denn als ein Hochheiliges von den Feueropfern des Herrn soll es ihm gehören, als eine ewige Gebühr.

Bestrafung des Gotteslästerers. Vergeltung für Totschlag und Körperverletzung

10 Und der Sohn einer israelitischen Frau — er war aber der Sohn eines ägyptischen Mannes — ging unter den Kindern Israels aus und ein. Dieser Sohn der israelitischen Frau und ein Israelit stritten im Lager miteinander.

11 Da lästerte der Sohn der israelitischen Frau den Namen [des Herrn] und fluchte [ihm]. Daraufhin brachte man ihn zu Mose. Seine Mutter aber hieß Selomit und war die Tochter Dibris, vom Stamm Dan.

12 Und sie behielten ihn in Gewahrsam, bis ihnen ein Bescheid gegeben würde durch den Mund des Herrn.

13 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

14 Führe den Flucher hinaus vor das Lager und lass alle, die es gehört haben, ihre Hand auf sein Haupt stützen, und die ganze Gemeinde soll ihn steinigen.

15 Und rede zu den Kindern Israels und sprich: Wer seinem Gott flucht, der soll seine Sünde tragen;

16 und wer den Namen des Herrn lästert, der soll unbedingt getötet werden! Die ganze Gemeinde soll ihn unbedingt steinigen, sei es ein Fremdling oder ein Einheimischer; wenn er den Namen lästert, so soll er sterben!

17 Und wenn jemand einen Menschen erschlägt, so muss er unbedingt getötet werden.

18 Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll es erstatten[a]; Leben um Leben!

19 Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm das tun, was er getan hat:

20 Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; die Verletzung, die er dem anderen zugefügt hat, soll man ihm auch zufügen.

21 Wer also ein Vieh erschlägt, der soll es erstatten; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll getötet werden.

22 Ihr sollt ein einheitliches Recht haben, für den Fremdling wie für den Einheimischen; denn ich, der Herr, bin euer Gott.

23 Mose aber redete zu den Kindern Israels; die führten den Flucher vor das Lager hinaus und steinigten ihn. Und die Kinder Israels handelten so, wie der Herr es Mose geboten hatte.

Das Sabbatjahr

25 Und der Herr redete zu Mose auf dem Berg Sinai und sprach:

Rede mit den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Herrn einen Sabbat feiern.

Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag [des Landes][b] einsammeln.

Aber im siebten Jahr soll das Land seinen Sabbat der Ruhe haben, einen Sabbat für den Herrn, an dem du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst.

Auch was nach deiner Ernte von selbst wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht lesen, weil es ein Sabbatjahr für das Land ist.

Und dieser Sabbat des Landes soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Tagelöhner und deinen Gästen, die sich bei dir aufhalten;

deinem Vieh und den wilden Tieren in deinem Land soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Halljahr (Jubeljahr)

Und du sollst dir sieben Sabbatjahre abzählen, nämlich siebenmal sieben Jahre, sodass dir die Zeit der sieben Sabbatjahre 49 Jahre beträgt.

Da sollst du Hörnerschall ertönen lassen im siebten Monat, am zehnten [Tag] des siebten Monats; am Tag der Versöhnung sollt ihr ein Schopharhorn[c] durch euer ganzes Land erschallen lassen.

10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt im Land eine Freilassung ausrufen für alle, die darin wohnen. Es ist das Halljahr[d], in dem jeder bei euch wieder zu seinem Eigentum kommen und zu seiner Familie zurückkehren soll.

11 Denn das fünfzigste Jahr soll ein Halljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen, auch seinen Nachwuchs nicht ernten, auch seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen.

12 Denn ein Halljahr ist es; es soll euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt.

13 In diesem Halljahr soll jedermann wieder zu seinem Eigentum kommen.

14 Wenn ihr nun eurem Nächsten etwas verkauft oder von eurem Nächsten etwas abkauft, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen;

15 sondern nach der Zahl der Jahre seit dem Halljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl der Erntejahre soll er [es] dir verkaufen.

16 Wenn es viele Jahre sind, sollst du ihm den Kaufpreis erhöhen, und wenn es wenige Jahre sind, sollst du ihm den Kaufpreis verringern; denn eine [bestimmte] Anzahl von Ernten verkauft er dir.

17 So soll nun keiner seinen Nächsten übervorteilen; sondern du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich, der Herr, bin euer Gott!

18 Darum haltet meine Satzungen und bewahrt meine Rechtsbestimmungen und tut sie; so sollt ihr sicher wohnen in eurem Land!

19 Und das Land soll euch seine Früchte geben, dass ihr esst bis zur Sättigung und sicher darin wohnt.

20 Und wenn ihr sagt: Was sollen wir im siebten Jahr essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch unseren Ertrag nicht ein! —

21 so [sollt ihr wissen:] Ich will im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, dass [das Land] den Ertrag für drei Jahre liefern soll;

22 sodass, wenn ihr im achten Jahr sät, ihr [noch] vom alten Ertrag essen werdet bis in das neunte Jahr; dass ihr von dem Alten essen werdet, bis sein Ertrag wieder hereinkommt.

23 Ihr sollt das Land nicht für immer verkaufen; denn das Land gehört mir, und ihr seid Fremdlinge und Gäste[e] bei mir.

24 Und ihr sollt in dem ganzen Land, das euch gehört, die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seinem Eigentum verkauft, so soll derjenige als Löser[f] für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; er soll auslösen, was sein Bruder verkauft hat.

26 Und wenn jemand keinen Löser hat, aber mit seiner Hand so viel erwerben kann, wie zur Wiedereinlösung nötig ist,

27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seinem Eigentum kommt.

28 Wenn er ihn aber nicht entschädigen kann, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; dann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.

29 Wer ein Wohnhaus innerhalb einer ummauerten Stadt verkauft, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Einlösungsrecht.

30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so soll das Haus, das innerhalb der ummauerten Stadt ist, dem Käufer und seinen Nachkommen als unablöslich verbleiben; es soll im Halljahr nicht frei ausgehen.

31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Feld des Landes gleichzurechnen; es besteht Einlösungsrecht, und sie sollen im Halljahr frei ausgehen.

32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Eigentums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht.

33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Halljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israels;

34 aber das Feld des Weideplatzes bei ihren Städten darf nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum.

35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr halten kann, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Gast, damit er bei dir leben kann.

36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann.

37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins geben noch deine Nahrungsmittel um einen Wucherpreis.

38 Ich, der Herr, bin euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.

39 Und wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn nicht Sklavenarbeit tun lassen;

40 wie ein Tagelöhner und Einwohner ohne Bürgerrecht soll er bei dir gelten und dir bis zum Halljahr dienen.

41 Dann soll er frei von dir ausgehen und seine Kinder mit ihm, und er soll wieder zu seiner Familie zurückkehren und zum Eigentum seiner Väter kommen.

42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen!

43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.

44 Was aber deinen Knecht und deine Magd anbetrifft, die du haben wirst, so kannst du sie von den Heiden kaufen, die um euch her sind.

45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Gäste, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Sippen bei euch, die in eurem Land geboren sind; diese könnt ihr als Eigentum behalten,

46 und ihr könnt sie als bleibenden Besitz auf eure Kinder nach euch vererben. Diese könnt ihr für immer dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israels, sollt ihr nicht mit Härte herrschen, ein Bruder über den andern!

47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Gastes bei dir etwas erwirbt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, der ein Gast bei dir ist, oder einem Abkömmling von seiner Sippe verkauft,

48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn bestehen; einer von seinen Brüdern kann ihn auslösen;

49 oder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels darf ihn auslösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seiner Familie kann ihn auslösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst auslösen.

50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Halljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll für diese Zeit wie ein Tagelöhner bei ihm sein.

51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten;

52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Halljahr, so soll er es ihm anrechnen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld zurückerstatten.

53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Härte über ihn herrschen vor deinen Augen.

54 Wenn er aber nicht auf einem dieser Wege ausgelöst wird, so soll er im Halljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.

55 Denn die Kinder Israels sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe; ich, der Herr, bin euer Gott.

Footnotes

  1. (24,18) od. wiedergutmachen; so auch V. 21.
  2. (25,3) w. seinen Ertrag.
  3. (25,9) d.h. ein Widderhorn, das als Signal bzw. zu besonderen Anlässen in Israel geblasen wurde.
  4. (25,10) w. [Jahr des] Hörnerschalles (hebr. jobel), so genannt nach dem Schall der Widderhörner, die es einleiten sollten.
  5. (25,23) od. Beisassen; d.h. vorübergehender Einwohner (so auch V. 35.40.45.47).
  6. (25,25) od. Erlöser (hebr. goel); d.h. ein Blutsverwandter, der einen Menschen oder Dinge freikauft durch Zahlung eines Lösegeldes.

Der Leuchter und die Gott geweihten Brote

24 Der Herr sprach zu Mose: »Sag den Israeliten, sie sollen dir reines Olivenöl von bester Qualität für den Leuchter bringen, damit die Lampen ständig brennen. Aaron soll den Leuchter im heiligen Zelt aufstellen – vor dem Vorhang zum Allerheiligsten, in dem die Bundeslade steht. Vom Abend bis zum Morgen soll das Licht brennen und mein Heiligtum erhellen. Diese Weisung gilt für euch und alle kommenden Generationen. Aaron muss dafür sorgen, dass die Lampen auf dem goldenen Leuchter im Heiligtum nicht verlöschen!

Backt zwölf Fladenbrote, jedes aus zweieinhalb Kilogramm Weizenmehl, und legt sie in zwei Stapeln zu je sechs Broten auf den goldenen Tisch in meinem Heiligtum! Dann sollt ihr reinen Weihrauch dazulegen und ihn – anstelle der Brote – zu meinem Gedenken auf dem Altar verbrennen. An jedem Sabbat werden neue Brote im Heiligtum aufgeschichtet. Dazu sind die Israeliten in unserem Bund für alle Zeiten verpflichtet! Nur Aaron und seine Söhne dürfen von den Broten im Bereich des Heiligtums essen. Sie stehen ihnen für alle Zeiten als Anteil an den besonders heiligen Gaben zu.«

Strafen für Gotteslästerung, Mord und Körperverletzung

10-11 Im Lager der Israeliten lebte ein Mann, der eine israelitische Mutter und einen ägyptischen Vater hatte. Seine Mutter hieß Schelomit, sie war eine Tochter Dibris und gehörte zum Stamm Dan. Dieser Mann geriet eines Tages mit einem Israeliten in Streit. Dabei fluchte er und verhöhnte den Herrn. Man brachte ihn zu Mose 12 und nahm ihn dann in Gewahrsam, um auf eine Weisung des Herrn zu warten.

13 Der Herr sprach zu Mose: 14 »Führe den Mann, der mich verhöhnt hat, aus dem Lager hinaus! Alle Zeugen, die sein Fluchen gehört haben, sollen ihm die Hand auf den Kopf legen. Dann müssen alle Versammelten ihn steinigen. 15 Sag den Israeliten: Jeder, der seinen Gott verflucht, muss die Folgen seiner Sünde tragen. 16 Wer den Namen des Herrn verhöhnt, muss mit dem Tod bestraft werden. Die ganze Gemeinschaft der Israeliten soll ihn steinigen, ganz gleich ob er ein Fremder oder ein Einheimischer ist!

17 Wer einen anderen Menschen umbringt, muss ebenfalls sterben. 18 Wer ein Stück Vieh tötet, muss es ersetzen. Es gilt der Grundsatz: Leben für Leben! 19 Wenn jemand seinem Mitmenschen Schaden zufügt und ihn verletzt, soll er dasselbe am eigenen Leib zu spüren bekommen. 20 Bei der Festlegung jeder Strafe sollt ihr euch nach dem Grundsatz richten: Auge um Auge, Zahn um Zahn, Knochenbruch um Knochenbruch. Was jemand einem anderen angetan hat, muss ihm selbst zugefügt werden. 21 Wer ein Stück Vieh tötet, soll es ersetzen. Wer einen Menschen umbringt, muss sterben. 22 Für die Einheimischen wie für die Fremden, die sich eurem Volk angeschlossen haben, soll das gleiche Recht gelten. Denn ich bin der Herr, euer Gott!«

23 Mose richtete den Israeliten diese Worte aus. Daraufhin führten sie den Mann, der den Herrn verhöhnt hatte, aus dem Lager hinaus und steinigten ihn. So befolgten sie die Weisung, die Mose vom Herrn bekommen hatte.

Das Ruhejahr für Äcker und Weinberge

25 Auf dem Berg Sinai sprach der Herr zu Mose: 2-3 »Dies sollst du den Israeliten weitersagen:

Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch schenken will, sollen nach jedem sechsten Jahr alle Äcker und Weinberge ein Jahr lang zu meiner Ehre brachliegen. Bestellt eure Felder, beschneidet eure Weinberge und erntet die Früchte eurer Arbeit sechs Jahre lang! Im siebten Jahr aber soll das Land ruhen und sich erholen. Dieses Jahr ist mir, dem Herrn, geweiht[a]. Dann dürft ihr weder eure Felder bestellen noch eure Weinstöcke beschneiden. Bringt auch keine Ernte ein, weder vom Getreide, das wild auf den Feldern wächst, noch von den Trauben an euren unbeschnittenen Weinstöcken! Das Land soll ein Ruhejahr haben. Jeder darf aber einsammeln, was er für sich selbst zum Leben braucht: ihr, eure Sklaven und Sklavinnen, eure Lohnarbeiter und die Fremden, die bei euch leben. Auch euer Vieh und die wilden Tiere können das fressen, was sie auf den Feldern finden.«

Das Erlassjahr

»Nach sieben Ruhejahren[b], also nach 49 Jahren, sollt ihr im 50. Jahr am Versöhnungstag, am 10. Tag des 7. Monats, die Signalhörner im ganzen Land blasen lassen. 10 Das 50. Jahr soll für euch ein heiliges Jahr sein! Es ist ein Erlassjahr. Gebt dann allen Bewohnern des Landes, die sich hoch verschuldet haben und so zu Sklaven wurden, ihre Freiheit wieder. Jeder erhält seinen verpfändeten Grundbesitz zurück und kann zu seiner Sippe zurückkehren. 11 Alle Schulden müssen in diesem Jahr erlassen werden. Streut kein Saatgut aus! Bringt keine Ernte ein – auch nicht von dem, was auf den Feldern von selbst nachwächst – und haltet keine Weinlese! 12 Das Erlassjahr soll für euch heilig sein. Jeder darf täglich nur das einsammeln, was er zum Leben braucht. 13 In diesem Jahr soll auch jeder von euch seinen alten Grundbesitz zurückbekommen.

14 Betrügt einander nicht beim Kauf oder Verkauf von Land! 15 Weil im Erlassjahr jedes Stück Land wieder dem alten Besitzer zufällt, soll beim Kaufpreis berücksichtigt werden, wie viele Jahre der Käufer das Land noch bewirtschaften kann: 16 Je höher die Anzahl der Ertragsjahre ist, desto höher ist auch der Kaufpreis. Umgekehrt mindert sich der Preis umso mehr, je näher das Erlassjahr kommt. Der Preis des Landes hängt ab von der Zahl der Ernten bis zum nächsten Erlassjahr.

17 Betrügt einander nicht! Habt Ehrfurcht vor mir, denn ich bin der Herr, euer Gott!

18 Haltet euch an meine Ordnungen, richtet euch nach meinen Geboten! Wenn ihr danach lebt, werdet ihr in eurem Land sicher wohnen. 19 Es wird reichen Ertrag bringen, und ihr habt genug zu essen. In Ruhe und Frieden könnt ihr dort leben. 20 Wenn ihr euch fragt, was ihr im siebten Jahr essen sollt, weil ihr nicht sät und erntet, 21 dann sollt ihr wissen: Ich schenke euch im sechsten Jahr genug Ertrag für drei Jahre. 22 Wenn ihr im achten Jahr wieder aussät, werdet ihr euch noch bis zur kommenden Ernte vom Ertrag des sechsten Jahres ernähren können.«

Verkauf und Rückgabe von Grundbesitz

23 »Ihr dürft euren Grund und Boden nicht endgültig verkaufen, denn das Land gehört nicht euch, sondern mir! Ihr wohnt hier als Gäste. 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren.

25 Wenn ein Israelit verarmt und deshalb einen Teil seines Grundbesitzes verkauft, muss sein nächster Verwandter für ihn einstehen und das Grundstück zurückerwerben. 26 Hat er keinen Verwandten, der es an seiner Stelle kauft, bringt aber selbst nach einiger Zeit die erforderliche Summe auf, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf auf den Wert anrechnen und den Restwert dem Käufer auszahlen. So kommt das Grundstück wieder in seinen Besitz. 28 Wenn er aber das Geld für den Rückkauf nicht aufbringen kann, bleibt das Grundstück bis zum nächsten Erlassjahr im Besitz des Käufers. Dann wird es wieder Eigentum des ursprünglichen Besitzers.

29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, gilt das Rückkaufsrecht nur für ein volles Jahr vom Verkaufsdatum an. 30 Wird das Haus innerhalb dieses Jahres nicht zurückgekauft, bleibt es für immer im Besitz des Käufers und seiner Nachkommen und wird auch im Erlassjahr nicht zurückgegeben. Dies gilt nur für Wohnhäuser in ummauerten Städten.

31 Wohnhäuser in Dörfern ohne Stadtmauern werden rechtlich wie Land behandelt: Man kann sie immer zurückkaufen, und im Erlassjahr müssen sie zurückgegeben werden.

32 Die Leviten haben jederzeit das Recht, die Häuser in den ihnen zugeteilten Städten zurückzukaufen. 33 Nimmt ein Levit dies nicht in Anspruch, so fällt sein Eigentum im Erlassjahr wieder an ihn zurück. Denn die Häuser der Leviten in ihren Städten sind ihr einziger Besitz. 34 Das dazugehörige Weideland darf nie verkauft werden, denn es gehört ihnen für immer.

35 Wenn jemand aus deinem Volk seinen Besitz verliert und verarmt, musst du ihn genauso unterstützen wie einen Fremden oder einen Gast, der nur vorübergehend bei euch wohnt. Tu alles, was nötig ist, damit er weiterhin bei euch leben kann. 36 Verlange keine Zinsen und keinen Aufpreis! Hab Ehrfurcht vor mir, deinem Gott, und hilf dem Verarmten in deiner Nachbarschaft! 37 Leih ihm zinslos Geld und Nahrungsmittel! 38 Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben. Ich will euer Gott sein!«

Die Rechte israelitischer Sklaven

39 »Wenn ein Israelit aus deiner Nachbarschaft in Armut gerät und sich dir als Sklave verkauft, dann sollst du ihn keine Sklavenarbeit verrichten lassen! 40 Behandle ihn wie einen Lohnarbeiter oder wie einen Fremden, der vorübergehend bei dir lebt. Er darf höchstens bis zum nächsten Erlassjahr für dich arbeiten. 41 Dann sind er und seine Kinder wieder frei! Lass sie zu ihrer Sippe und ihrem Land zurückkehren, das sie von ihren Vorfahren geerbt haben. 42 Denn die Israeliten sind mein Eigentum, ich habe sie aus Ägypten herausgeführt. Ist einer von ihnen dein Sklave geworden, dann darfst du ihn nicht verkaufen! 43 Du sollst ihn auch nicht schlecht behandeln oder ihm Gewalt antun. Hab Ehrfurcht vor mir, deinem Gott!

44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von den umliegenden Völkern kaufen, 45 ebenso die im Land geborenen Kinder der Fremden, die bei euch leben. Sie sind dann euer Eigentum, 46 und ihr könnt sie euren Kindern als bleibenden Besitz vererben. Ausländer dürft ihr als Sklaven erwerben, aber die Israeliten – Menschen aus eurem eigenen Volk – dürft ihr nicht wie Sklaven behandeln!

47 Wenn ein Fremder, der bei euch lebt, zu Wohlstand kommt und ein armer Israelit sich an ihn oder seine Nachkommen verkauft, 48 dann muss es für den israelitischen Sklaven ein Rückkaufsrecht geben. Jemand aus seiner Familie soll ihn zurückkaufen, entweder sein Bruder, 49 sein Onkel, dessen Sohn oder ein anderer naher Verwandter aus seiner Sippe. Hat der Sklave selbst wieder Besitz erworben, kann er sich auch selbst freikaufen. 50 In diesem Fall muss er mit dem, der ihn gekauft hat, den Rückkaufspreis nach der Anzahl der Jahre berechnen, die zwischen dem Jahr des Kaufs und dem nächsten Erlassjahr liegen. Der Kaufpreis soll mit dem Lohn seiner Dienstjahre verrechnet werden, wobei die Arbeitszeit eines Lohnarbeiters zugrunde gelegt wird. 51 Wenn es bis zum nächsten Erlassjahr noch viele Jahre sind, muss er für seinen Loskauf einen entsprechend höheren Restanteil des ursprünglichen Kaufpreises zahlen. 52 Sind es nur wenige Jahre bis zum nächsten Erlassjahr, fällt der Loskaufpreis entsprechend niedriger aus. 53 Der israelitische Sklave soll von seinem Herrn den Lohn eines Arbeiters bekommen, solange er bei ihm ist. Sorgt dafür, dass er nicht wie ein Sklave behandelt wird! 54 Wenn er nun nicht losgekauft werden kann, muss er im Erlassjahr auf jeden Fall zusammen mit seinen Kindern freigelassen werden! 55 Denn ihr Israeliten seid mein Eigentum, ihr seid meine Diener, die ich aus Ägypten befreit habe. Ich bin der Herr, euer Gott.«

Footnotes

  1. 25,4 Wörtlich: ist ein Sabbat für den Herrn.
  2. 25,8 Wörtlich: Sabbatjahren.